EnWi GmbH & Co KG
Leistung für Zukunft



Steuerliche Betrachtung
Dieser Beitrag richtet sich an die Personen, die sich mit der steuerlichen Situation (IN DEUTSCHLAND) Ihrer Anlage noch nicht wirklich auseinander gesetzt haben.
Die steuerliche Situation beim Betrieb einer Photovoltaik Anlage wollen wir an einem Beispiel festmachen. Angenommen, Ihre Anlage erwirtschaftet im Jahr einen Betrag von 5000.- Euro.
In diesem Betrag sind derzeit (2009) 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten. Nach dem Einspeisevergütungsgesetz EEG (dies betrifft in Deutschland fast alle Anlagen), sind Sie mit Ihrer
Anlage Unternehmer. Dies heisst für Sie: Ihr zusätzliches zu versteuerndes Einkommen beträgt für unser Beispiel 5000 Euro abzüglich der darin enthaltenen
Umsatzsteuer von 19 Prozent, also 5000 Euro - 798,32 Euro = 4201,68 Euro . Die Umsatzsteuer von 798,32 Euro will der Staat direkt von Ihnen haben, es sei denn Sie hatten
umsatzsteuerliche Ausgaben in dem Jahr für Ihre Anlage. Diese können dann, gegenüber diesem Betrag geltend gemacht werden. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle,
welche Anschaffungen (Schwamm, Leiter, Wasserschlauch, Reinigungsmittel..) oder Dienstleistung (Reinigung, Anlagenüberwachung,..) Sie tätigen.
Nehmen wir nun weiter an,
dass Sie in Ihre Anlage den Gesamtbetrag von 1000.- Euro [Investitionskosten = 840,34 Euro / Umsatzsteueranteil = 159,66 Euro] investieren. Die abzuführende Umsatzsteuer ist
dann 798,32 Euro - 159,66 Euro = 638,66 Euro. Ihre zusätzlich zu versteuernde Einnahmen mindern sich, aufgrund dieser Investition, auf 4201,68 Euro - 840,34 Euro = 3361,34 Euro.
Erwähnt werden muss noch, dass Erwerbsgegenstände, die mehr als 400,00 Euro kosten meist auf einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden müssen.
Bei Cleapho selbst ist dies aber kein Problem, da Sie bei Cleapho die Stromzufuhr und Gestänge separat (ohne Aufpreis) erwerben können.



Enwi GmbH & Co. KG Eichenweg 3 (Rieden) Germany 74538 Rosengarten
Tel.: +49 (0) 791/950640 | Fax.: +49 (0) 791/9506410
Sie sind hier:
HOME >
Produkte >
Reinigungsgerät Cleapho > Steuerliche Betrachtung
Werbepartner